Förderung von Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen

25. Jul 2018

Förderung von Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen

Beinahe täglich werden in deutschen Medien die Digitalisierung und die damit verbundenen Chancen und Risiken thematisiert. Längst ist klar, dass sämtliche Bereiche des täglichen Lebens davon betroffen sein werden. Das Gesundheitswesen bildet in diesem Kontext keine Ausnahme, was sich unter anderem in der wachsenden Bedeutung der Telemedizin zeigt.

Telemedizin im digitalen Zeitalter

Stundenlanges Warten im überfüllten Warteraum und lange Anfahrtszeiten zum Arzt könnten im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung schon bald der Vergangenheit angehören.

Medizin der Zukunft: Ärzte stellen per Videokonferenz, Chat oder Telefon eine Diagnose, sofern sich der Patient nicht in einer akuten Notsituation befindet. Ferndiagnosen und Behandlungen, ohne, dass der Patient persönlich vorstellig wurde, waren in Deutschland bislang nicht gestattet. Baden-Württemberg war das erste Bundesland, in dem die Ärzte die Berufsordnung geändert haben. Seither laufen Modellversuche in der Telemedizin, die sich als richtungsweisend für den Berufsstand in Deutschland erweisen könnten.

In Sachsen ist sich die Staatsregierung der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sehr wohl bewusst. Zur Förderung und zum Ausbau der Digitalisierung in den Segmenten Diagnose, Vorbeugung, Therapie und Rehabilitation wurde die Richtlinie eHealthSax ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller Beteiligten im sächsischen Gesundheitswesen zu stärken. Durch das Förderprogramm soll in nutzerorientierte Anwendungen investiert werden, die zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung unter Zuhilfenahme digitaler Lösungen führen.

Förderfähige Projekte und Maßnahmen

Erklärtes Ziel der Förderung im Freistaat Sachsen ist es, die Basis für einen Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu schaffen und eine bereits vorhandene digitale Infrastruktur weiter auszubauen. Unter anderem fallen unter diesen Punkt die Installation und der Ausbau digitaler Anwendungen, die Patienten den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern. Auch die Integration digitaler Netzwerke zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, Forschungsmaßnahmen zu Entwicklung digitaler Lösungen und digitale Vernetzungsprojekte sind förderfähig. Weitere Einzelheiten zur Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen im Gesundheitswesen erfahren Sie vom Team der Krüger Unternehmensberatung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung gemäß Richtlinie eHealthSax können öffentliche Unternehmen, sächsische Landkreise und Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und medizinische Versorgungseinrichtungen beantragen. Voraussetzung ist, dass die Vorschriften gemäß Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches erfüllt sind. Auch Unternehmen der Privatwirtschaft, Stiftungen, Vereine und Verbände können die Förderung beantragen, sofern eine Zusammenarbeit oder Kooperation mit den erstgenannten Einrichtungen besteht. Zuständig für die Antragsbearbeitung und Bewilligung der finanziellen Mittel ist die Sächsische Aufbau- und Förderbank, kurz SAB. Vor der Bewilligung hält die SAB Rücksprache mit dem Staatsministerium für Soziales. Wichtig zu wissen: Es werden ausnahmslos Maßnahmen und Projekte im Freistaat Sachsen gefördert.

Projektförderung in Höhe von bis zu 80 Prozent

Die Projektförderung gemäß eHealthSax Richtlinie wird bis zu einer Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Da es sich nicht um ein Darlehen handelt, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine Förderung von mehr als 80 Prozent bewilligt. Dies ist nur der Fall, wenn der Zuwendungsempfänger nachweisen kann, dass der Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent nicht aufgebracht werden kann. Neben Ausgaben für Investitionen in den Digitalsektor sind auch Personalausgaben förderfähig, wobei der geltende Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zugrunde gelegt wird. Vor der Bewilligung finanzieller Mittel erfolgt eine eingehende Überprüfung des Projektes. Ausgaben, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem förderungsfähigen Projekt stehen, werden bei der Zuwendungsüberprüfung nicht berücksichtigt.

 

Sie haben Fragen zum Förderprogramm eHealthSax? Wir beraten Sie gern persönlich.

Ihr Team der Krüger Unternehmensberatung

 

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