Förderung innovativer Geschäftsideen mit dem InnoStartBonus der SAB!

21. Aug 2019

Eine innovative Idee bildete bei den meisten Unternehmen die Grundlage für den Aufbau eines erfolgreichen Geschäftes.

Das war bei Carl Benz, der im Jahr 1886 ein Automobil mit Verbrennungsmotor patentieren ließ, nicht anders als bei den Microsoft-Gründern Bill Gates und Paul Allen. Innovationen sind die Triebkräfte der Wirtschaft, doch die Umsetzung erfolgversprechender Ideen gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Dabei liegt es nicht am mangelnden Willen, fehlender Durchsetzungskraft oder an einer unzureichenden Motivation der Visionäre, dass Projekte nicht realisiert werden können. Der Grund ist oft banal und lautet: Fehlende finanzielle Mittel.

InnoStartBonus: Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie hat das Land Sachsen eine ganze Reihe von Programmen aufgelegt. Primäres Ziel ist die Stärkung des Wirtschafts- und Technologiestandortes durch die Bereitstellung finanzieller Mittel. Ein Programm, das sich ganz konkret an Gründer richtet, die mit einer innovativen Geschäftsidee am Markt Fuß fassen wollen, trägt den Namen InnoStartBonus. Abgewickelt wird der Transfer der finanziellen Mittel über die Sächsische Aufbaubank.

Diese liefert auch gleich die Definition für ein förderungsfähiges Konzept mit. Demnach gilt eine Geschäftsidee als innovativ, wenn das Ziel die Umsetzung von etwas grundsätzlich Neuem mit dem Potenzial, sich am Markt zu etablieren ist. Darüber hinaus werden auch innovative Geschäftsideen mit dem Programm InnoStartBonus gefördert, die eine grundlegende Verbesserung eines bestehenden Produktes oder Dienstleistungsangebotes beinhalten und einen erhöhten Nutzen für den Abnehmer bieten.

Förderung in der Gründungsphase

Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen bezieht sich die Bewilligung der Finanzspritze beim InnoStartBonus ausschließlich auf die Phase vor und auf den Beginn der Existenzgründung. Bewilligungen werden nur erteilt, wenn das Unternehmen noch nicht gegründet wurde. Weitere Voraussetzungen sind ein Mindestalter der Antragsteller von 18 Jahren, ein Hauptwohnsitz in Sachsen und ein späterer Unternehmenssitz im Freistaat. Wichtig für alle Gründer: Eine andere bezahlte Tätigkeit im Bewilligungszeitraum von mehr als 15 Stunden pro Woche ist nicht gestattet. Besteht das Gründungsteam aus mehreren Mitgliedern, beschränkt sich die Förderung auf maximal zwei Personen.

Zuschuss als Festbetragsfinanzierung

Die Konditionen für die Förderung im Rahmen des InnoStartBonus stehen fest und sind nicht verhandelbar. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, die für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt wird. Der Antragsteller erhält 1.000 Euro pro Monat und weitere 100 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind. Im ersten halben Jahr wird der Betrag monatlich in gleichen Raten ausgezahlt. Im zweiten Halbjahr erfolgt die Restauszahlung in einer Summe, wobei der Antragsteller nachweisen muss, dass tatsächlich eine Gründung erfolgt ist. Kann der Nachweis bis zum Ablauf von 12 Monaten nach der ersten Auszahlung nicht erbracht werden, behält die SAB die zweite Rate ein.

Abwicklung über die SAB

Das gesamte Antragsprozedere sowie die Auszahlung im Fall einer Bewilligung der finanziellen Mittel wird über die Sächsische Aufbaubank abgewickelt. Allerdings müssen Gründer im Vorfeld ein Ideenpapier in Form eines Online-Fragebogens einreichen und die innovative Geschäftsidee vor einem Expertengremium präsentieren. Die Mitglieder dieses Gremiums entscheiden über die Förderfähigkeit des vorgestellten Projektes. Erst nachdem ein Antrag positiv beschieden wurde, können Gründer die entsprechenden Unterlagen bei der SAB einreichen. Zur Kontrolle des Fortschritts beim Prozess der Existenzgründung werden Begleittermine vereinbart, die für die Empfänger der finanziellen Mittel bindend sind.

Bei allen Fragen rund um die Förderung innovativer Geschäftsideen stehen beraten wir Sie gern.

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