Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld: Was ist der Unterschied?

05. Sep 2019

Zahlreiche Arbeitslose nutzen den Jobverlust als Chance für einen Neuanfang und setzen eigene Geschäftsideen als Existenzgründer in die Tat um.

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit leistet die Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung. Existenzgründern, die sich aus der Arbeitslosigkeit für eine Zukunft in der Selbstständigkeit entscheiden, können auf öffentliche Fördermaßnahmen wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zurückgreifen. Welche Unterschiede zwischen den Leistungen bestehen und welche Voraussetzungen zur Gewährung der finanziellen Mittel erfüllt sein müssen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Gründungszuschuss: Finanzielle Förderung von Arbeitslosengeld-Empfängern

Der Gründungszuschuss wird Personen gewährt, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Wichtig für alle, die mit diesem Gedanken spielen: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht – im Gegensatz zum Erhalt des ALG I – nicht. Förderfähig sind ausschließlich Existenzgründungen im Hauptberuf. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses betrifft die Dauer der Arbeitslosigkeit. Nur Gründer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage lang einen Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes haben, kommen in den Genuss der Förderung.

Kein Gründungszuschuss ohne Tragfähigkeitsprüfung

Der Gründungszuschuss wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die Mitarbeiter benötigen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Geschäftsidee eine sogenannte Tragfähigkeitsprüfung, die von einer fachkundigen Stelle erstellt werden muss. Dabei kann es sich um einen Fachverband, die IHK, eine Innung, einen Wirtschaftsprüfer, einen Unternehmensberater oder einen Steuerberater handeln.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung werden unter anderem folgende Punkte einer Analyse und Beurteilung unterzogen:

  • Fach- und Branchenkenntnisse sowie unternehmerische und kaufmännische Fähigkeiten des Gründers
  • wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee
  • Realitätsbezug der Umsatz- und Gewinnerwartungen
  • Finanzierung des Kapitalbedarfs
  • Existenz von finanziellen Reserven
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit

Einzelheiten zu den Unterlagen und Dokumenten, die bei der Antragstellung für den Gründungszuschuss vorgelegt werden müssen erfahren Sie vom Team der Krüger Unternehmensberatung.

Förderung für maximal 15 Monate

Der Gründungszuschuss wird maximal für einen Zeitraum von 15 Monaten gezahlt, wobei die Zahlung der Förderung in zwei Phasen erfolgt. Die erste Phase bezieht sich auf die ersten sechs Monate ab Unternehmensstart. In diesem Zeitraum wird eine monatliche Förderung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes gezahlt. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, die zur Absicherung in der Sozialversicherung gedacht ist. Nach Ablauf der ersten Phase schließt sich die neunmonatige zweite Förderphase an. Gründer erhalten jetzt nur noch die Sozialabsicherung in Höhe von 300 Euro monatlich. Diese Zahlung erfolgt nur dann, wenn eine erfolgversprechende unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden kann.

Einstiegsgeld für Empfänger von ALG II

Bezieher von ALG II haben bei einer Entscheidung, sich selbstständig zu machen, die Möglichkeit Einstiegsgeld zu beantragen. Dieses muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt. Als Basis für die Berechnung der Höhe dienen individuelle Bewertungskriterien wie die Größe der Bedarfsgemeinschaft und die Dauer der Arbeitslosigkeit. Die Auszahlung ist auf einen Maximalbetrag von 359 Euro monatlich begrenzt und erfolgt zusätzlich zum ALG-II-Regelsatz. Gründer kommen darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss zusätzlicher Hilfen zur Existenzgründung. Die Anschaffung von Sachgütern kann mit maximal 5.000 Euro oder einem Darlehen bezuschusst werden. Auch die Finanzierung von Existenzgründerseminaren, Steuerberatern oder die Inanspruchnahme der Leistungen eines Unternehmensberaters werden finanziell mit diesem Höchstbetrag gefördert.

Die Krüger Unternehmensberatung ist als erfahrenes Beratungsunternehmen der richtige Partner rund um die Fragen Existenzgründung und Selbstständigkeit. Wir begleiten Sie gern auf Ihrem Weg und übernehmen auf Wunsch das gesamte Coaching.

Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch unter 034205-66066 oder per E-Mail an info@unternehmensberatung-leipzig.de.

    Was dürfen wir für Sie tun?

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

    Ausgezeichnet.org