Neue Rückgaberichtlinien für Amazon-Händler: Anpassungen in AGB und Widerruf nötig!
Amazon-Händler müssen sich ab sofort auf neue Rückgaberichtlinien einstellen und ihre AGB, Verkaufsbedingungen sowie Widerrufs- und Rückgabetexte aktualisieren, um eine drohende Abmahnung oder weitere unangenehme Konsequenzen zu verhindern.
Neue zwingende Rückgabepflichten für Amazon-Händler, die ihre Waren selbst versenden:
Seit dem 19.04.2017 verlangt Amazon von Händlern, dass diese eine Rückgabemöglichkeit für Waren anbieten, welche von den Händlern selbst versendet werden (Fulfillment by Merchant = FBM).
Konkret lauten die neuen zwingenden Rückgabepflichten für Händler wie folgt:
- Kunden können das Produkt innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück senden und bekommen den Verkaufspreis erstattet
- Sollte der Kunde ein Produkt bzw. ein Artikel in Höhe von mehr als 40 Euro Verkaufspreis innerhalb von 14 Tagen zurück senden, muss der Händler die Rücksendekosten tragen
- Schuhe, Handtaschen und Bekleidung kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen zurück senden. Händler müssen die Versandkosten, unabhängig vom Verkaufspreis, für die Hin- und Rücksendung erstatten.
- Waren, die zwischen dem 01. November und dem 31. Dezember des Jahres versendet werden, gilt das Rückgaberecht bis zum 31. Januar des Folgejahres.
- Das Rückgaberecht gilt sowohl für Gebraucht- als auch für Neuware.
Was betroffene Amazon-Händler jetzt beachten sollten:
Betroffene Amazon-Händler sollten ihre AGB, Verkaufsbedingungen sowie Widerrufs- und Rückgabetexte unverzüglich an die neuen rechtlichen Regelungen anpassen, um eine drohende Abmahnung oder weitere unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.