Neue Rückgaberichtlinien für Amazon-Händler: Anpassungen in AGB und Widerruf nötig!

27. Apr 2017

Neue Rückgaberichtlinien für Amazon-Händler: Anpassungen in AGB und Widerruf nötig!

Amazon-Händler müssen sich ab sofort auf neue Rückgaberichtlinien einstellen und ihre AGB, Verkaufsbedingungen sowie Widerrufs- und Rückgabetexte aktualisieren, um eine drohende Abmahnung oder weitere unangenehme Konsequenzen zu verhindern.

Neue zwingende Rückgabepflichten für Amazon-Händler, die ihre Waren selbst versenden:

Seit dem 19.04.2017 verlangt Amazon von Händlern, dass diese eine Rückgabemöglichkeit für Waren anbieten, welche von den Händlern selbst versendet werden (Fulfillment by Merchant = FBM).

Konkret lauten die neuen zwingenden Rückgabepflichten für Händler wie folgt:

  • Kunden können das Produkt innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück senden und bekommen den Verkaufspreis erstattet
  • Sollte der Kunde ein Produkt bzw. ein Artikel in Höhe von mehr als 40 Euro Verkaufspreis innerhalb von 14 Tagen zurück senden, muss der Händler die Rücksendekosten tragen
  • Schuhe, Handtaschen und Bekleidung kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen zurück senden. Händler müssen die Versandkosten, unabhängig vom Verkaufspreis, für die Hin- und Rücksendung erstatten.
  • Waren, die zwischen dem 01. November und dem 31. Dezember des Jahres versendet werden, gilt das Rückgaberecht bis zum 31. Januar des Folgejahres.
  • Das Rückgaberecht gilt sowohl für Gebraucht- als auch für Neuware.

Was betroffene Amazon-Händler jetzt beachten sollten:

Betroffene Amazon-Händler sollten ihre AGB, Verkaufsbedingungen sowie Widerrufs- und Rückgabetexte unverzüglich an die neuen rechtlichen Regelungen anpassen, um eine drohende Abmahnung oder weitere unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

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