Die ersten Startup-Mitarbeiter: Das sollten Sie beachten

22. Mrz 2019

Heute Angestellter, morgen Gründer und übermorgen Arbeitgeber: Viele Jungunternehmer durchleben in der Startphase einen fulminanten Wandel, bei dem sie selbst zum Chef aufsteigen und früher oder später die ersten Mitarbeiter rekrutieren und einstellen müssen.

In dieser Phase müssen Entscheidungen von großer Tragweite getroffen werden. Das Personalwesen stellt mit rechtlich verbindlichen Arbeitsverträgen, der Abführung von Sozialleistungen und der richtigen Mitarbeiterstruktur völlig neue Anforderungen an ein Start-up.

Damit der Recruiting-Prozess möglichst reibungslos abläuft, haben wir ein paar nützliche Tipps und Tricks für Sie zusammengetragen.

Die ersten Mitarbeiter: Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation

Während es in etablierten Unternehmen beim Recruiting vornehmlich darum geht, freie Stellen mit neuen Mitarbeitern zu besetzten, stehen Startups vor ganz anderen Herausforderungen. Die ersten Mitarbeiter bilden das Gerüst eines späteren Teams. Entsprechend sorgfältig sollte die Auswahl erfolgen. Doch nicht nur Teamfähigkeit, auch und besonders die Kompetenzen spielen eine Rolle bei der Mitarbeiterauswahl. In der Gründungsphase sind Mitarbeiter gefragt, die aufgrund ihrer Fähigkeiten auf verschiedenen Baustellen eingesetzt werden können. Bis alle Rädchen im Unternehmen passgenau ineinandergreifen, sind Allrounder besser geeignet als spezialisierte Fachkräfte. Stark vereinfacht ausgedrückt: Ein Mitarbeiter, der neben dem Beherrschen einer Programmiersprache auch über buchhalterische Fähigkeiten verfügt, ist in der Startphase wertvoller als ein hoch spezialisierter Software-Entwickler.

Die hohe Kunst für Gründer besteht darin, anhand der Bewerbungsunterlagen und des folgenden Bewerbungsgesprächs einschätzen zu können, welche Kompetenzen der Bewerber mitbringt. Durch geschickte Fragen kann die Motivation ergründet werden. Letztendlich muss auf der Basis des Gesprächs eine abschließende Einschätzung getroffen werden, ob mit dem jeweiligen Bewerber das Unternehmen langfristig auf Erfolgskurs gehalten werden kann.

Der Arbeitsvertrag: Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mit dem Ausstellen des ersten Arbeitsvertrages werden Gründer gezwungen, sich mit der unliebsamen Bürokratie auseinanderzusetzen. Wer auf diesem Gebiet keine Erfahrungen hat, sollte unbedingt rechtlichen Beistand mit ins Boot holen. Schließlich geht es darum, Rechtssicherheit für beide Parteien zu schaffen. Unverzichtbar sind im Arbeitsvertrag Angaben zum Start und zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, zur Länge der Probezeit, zu Kündigungsfristen, zum Urlaub, zu den Arbeitszeiten und zur exakten Höhe des Lohns/Gehalts. Darüber hinaus muss der Arbeitsvertrag eine Beschreibung des Tätigkeitsbereiches mit klar umrissenen Aufgabengebieten enthalten.

Ein Problem, mit dem sich zahlreiche Startups in der Gründungsphase konfrontiert sehen, ist der Mangel an einem finanziellen Polster. Oft können nicht die Gehälter gezahlt werden, die etablierte Firmen ihren Mitarbeitern auszahlen. Um die Motivation unter den Bewerbern trotzdem hochzuhalten, erhalten die ersten Mitarbeiter häufig Unternehmensanteile anstelle eines Einkommens in Euro und Cent. Wie hoch diese sind und welche Rechte und Pflichten sich daraus für den Gründer und den Arbeitnehmer ableiten, muss vertraglich festgelegt werden.

Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit

Sobald Gründer in die Phase eintreten, dass sie Mitarbeiter einstellen müssen, um das Arbeitspensum zu schaffen, muss zwingend eine Meldung an die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die künftigen Arbeitnehmer müssen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Von der Bundesagentur für Arbeit erhält das Startup eine Betriebsnummer, mit der die Anmeldung erfolgt. Darüber hinaus benötigen Gründer mit Angestellten die sogenannte Umlagenversicherung gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz. Nur mit dieser Versicherung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgebern einen Teil der Lohnfortzahlung zurück, sollte ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt oder durch Mutterschaft ausfallen.

Bei allen Fragen rund um das Personalwesen steht allen Gründern und Startups das kompetente Team der Krüger Unternehmensberatung mit Rat und Tat zur Seite.

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