Der Nächste, bitte! – Hürden bei der Unternehmensnachfolge

09. Mai 2019

Familienunternehmen spielen die entscheidende Rolle in der deutschen Wirtschaft.

Einer Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zufolge sind 86 Prozent aller privaten Firmen Familienunternehmen, die vom Eigentümer geführt werden. Alle Eigentümer müssen sich früher oder später mit dem Gedanken beschäftigen, wer das Unternehmen weiterführen soll, wenn der Vorsitz aus gesundheitlichen oder anderen Gründen abgegeben werden muss. Bei diesem Prozess müssen einige Hürden überwunden werden.

Akribische Vorbereitung ist unumgänglich

Die akribische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist in einem Familienunternehmen unumgänglich. Misslingt die Übergabe oder stellt sich der ausgewählte Nachfolger aus dem Kreis der Familie als der Aufgabe nicht gewachsen heraus, kann aus einem erfolgreichen Unternehmen schnell ein Kandidat für ein Insolvenzverfahren werden. Bei der Vorbereitung der Nachfolge darf es demzufolge keine Tabus geben. Auch Alternativen wie ein Börsengang oder ein Verkauf der Firma müssen in Erwägung gezogen werden. Wenn das Unternehmen an die nächste Generation innerhalb der Familie weitergegeben werden soll, müssen intensive Gespräche mit den potenziellen Nachfolgekandidaten geführt werden. Das erfordert ebenso eine gewisse Vorlaufzeit wie die Planung der Umsetzung unter Berücksichtigung von steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten.

Hürden bei der Auswahl eines Nachfolgers

Haben Unternehmer die Wahl zwischen mehreren Bewerbern für die Nachfolge – etwa, wenn mehrere Kinder infrage kommen – ist die Gefahr, dass familieninterne Konflikte ausbrechen können, besonders groß. Damit sich niemand ungerecht behandelt fühlt, müssen frühzeitig Gespräche geführt werden. Da Eltern den eigenen Nachwuchs sehr subjektiv beurteilen, sollten die Meinung enger Vertrauter in die Entscheidung einfließen. Diese beurteilen die Kinder objektiver und sind in der Lage, Stärken und Schwächen einzelner Kandidaten deutlicher wahrzunehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Diskussion über die Nachfolge zu einer externen Angelegenheit gemacht wird, in die viele Personen involviert sind. Hat der Unternehmer eine Entscheidung getroffen, müssen die Geschwister in der Regel abgefunden werden. Das kann entweder mit Mitteln aus dem Privatvermögen erfolgen oder in Form von Beteiligungen – beispielsweise an einer Unternehmensholding.

 Übergangszeit: Senior und Junior im gleichen Unternehmen

Eine weitere Hürde, die auf dem Weg zur Unternehmensnachfolge genommen werden muss, ist die Übergangszeit bis zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens des amtierenden Firmeninhabers. Senior und Junior arbeiten in dieser Zeit im gleichen Unternehmen und allein die Herangehensweise bei der Lösung von Aufgaben ist generationsbedingt unterschiedlich. Um Konflikte in dieser Zeit weitestgehend zu vermeiden, muss eine klare Rollenverteilung herrschen. Der Nachfolger bekommt ein eigenes Aufgabengebiet mit der zugehörigen Übernahme von Verantwortung, das ihm alle Möglichkeiten zur Entfaltung bietet. Wichtig ist, dass die Rollen klar verteilt sind und eine exakte Zeitplanung bis zum Zeitpunkt der Übergabe existiert. Die Übergangszeit kann in einzelne Etappen mit klar definierten Zielen zerlegt werden. Solange sich die Beteiligten an die geschlossenen Vereinbarungen halten, reduziert sich das Risiko des Ausbrechens von Konflikten auf ein Minimum.

Rechtliche und steuerliche Hürden

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Regeln und Vorschriften erlassen, die Unternehmer beachten müssen, wenn die Regelung der Nachfolge ansteht. Unter bestimmten Bedingungen wird dem Fiskus der Zugriff auf Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile lt. Erbschaftssteuergesetz entzogen. Hier ist eine langfristige Planung unter Hinzuziehung eines Experten für Steuerrecht erforderlich, um die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Obwohl eine drohende Erbschaftssteuer für das Unternehmen finanziell bedrohlich werden kann, sollte sich die Nachfolge nicht allein an steuerlichen Aspekten orientieren. Unternehmer sind darüber hinaus gut beraten, Vorsorge für den Ernstfall zu treffen. Ein Testament sollte ebenso vorhanden sein, wie klare Regelungen, die bei der eigenen Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit in Kraft treten. Dies kann bei einem Unfall oder als Folge einer schweren Erkrankung der Fall sein.

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