DSGVO und E-Mail-Marketing: Wie man rechtssichere Newsletter verschickt

12. Aug 2021

Das Versenden eines Newsletters zählt zu den erfolgreichsten Marketing-Maßnahmen im Internet. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2016 wurden für einen rechtssicheren Versand der Werbemails hohe Hürden installiert, die bei Nichtbeachtung schnell zu einer Abmahnung des Versenders führen kann.

Aktueller Fall: „Mailchimp“ ist nicht DSGVO-konform

Ein aktueller Fall aus Bayern zeigt, wie schnell eine vermeintlich rechtssichere Lage beim Newsletter-Versand kippen kann, wenn die DSGVO nicht beachtet wird. Konkret nutzte ein Unternehmen aus München den US-Dienstleister Mailchimp, um regelmäßig einen Newsletter an seine Kunden zu verschicken. Zwar nutzt der US-Anbieter EU-Standardvertragsklauseln, doch die gingen den Datenschützern nicht weit genug. Nach Einschätzung der Experten fehlte ein wichtiger Schritt: Die erforderliche Prüfung, ob für die Übermittlung der Daten an Mailchimp zusätzliche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Datenübermittlung DSGVO-konform zu gestalten.

Zwar handelt es sich nicht um ein Gerichtsurteil, sondern nur um ein Beschwerdeverfahren der bayerischen Datenschutzbehörde, doch diese untersagte dem Unternehmen die Nutzung der Dienste von Mailchimp. Für Nutzer dieses US-Dienstleisters stellt sich nun die Frage nach einer rechtssicheren Alternative. Die Nutzung von Mailchimp wurde zwar nicht grundsätzlich als unzulässig erklärt, doch bis das Unternehmen die DSGVO-Voraussetzungen erfüllt, sollten betroffene Firmen auf andere Mail-Dienstleister setzen.

TIPPS FÜR RECHTSSICHERE NEWSLETTER

Um einen Newsletter rechtssicher und DSGVO-konform zu verschicken, sind verschiedene Regeln einzuhalten:

  • Anmeldeformular: Im Anmeldeformular muss ein Hinweis enthalten sein, was mit den Daten passiert und ob ein Mailingdienst für den Versand genutzt wird. Darüber hinaus müssen die User informiert werden, wie häufig die elektronische Post versendet wird.
  • Einwilligung der User: Wer sich zum Erhalt eines Newsletters anmeldet, muss dies mit dem sogenannten Double-Opt-In Verfahren bestätigen. Es reicht nicht, das ausgefüllte Anmeldeformular abzuschicken, sondern eine zusätzliche Bestätigung per Mail ist erforderlich.
  • Protokollieren der Einwilligung: Um bei eventuellen Gerichtsverfahren auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Versender des Newsletters die Einwilligung eines Users exakt protokollieren. Das betrifft sowohl den Eingang des Anmeldeformulars als auch den Klick in der Bestätigungsmail.
  • Anonymität des Empfängers: Der Empfänger eines Newsletters ist nicht verpflichtet, im Anmeldeformular seine Adresse, Telefonnummer oder andere Kontaktdaten preiszugeben. Das Markieren der Adressfelder und des Eingabefeldes für eine Telefonnnummer als Pflichtfelder ist unzulässig.
  • Newsletter abbestellen: In jedem Newsletter muss ein Link eingefügt werden, den ein Empfänger nutzen kann, um den Newsletter abzubestellen. Auch auf postalischem oder telefonischem Weg muss die Möglichkeit zum Abbestellen eingeräumt werden.
  • Nutzungsrechte von Bildern: Wer einen Newsletter versendet, muss die Nutzungsrechte von Bildern beachten. Produktfotos oder sonstige Bilder dürfen nur eingefügt werden, wenn der Versender die Nutzungsrechte besitzt.
  • Impressumspflicht: Für das Verschicken von Newslettern besteht Impressumspflicht. Das bedeutet für den Versender, dass innerhalb der Werbemail Name, Anschrift und eine E-Mail-Adresse veröffentlicht werden müssen. Eine Entscheidung des OLG München besagt, dass es ausreicht, wenn das Impressum durch zwei Klicks erreicht werden kann.
  • Preisangabenverordnung beachten: In der sogenannten Preisangabenverordnung ist geregelt, dass eine „sachlich zutreffende und vollständige Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten ist“. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, im Newsletter ausschließlich konkrete Preisangaben und Angaben zu den Versand- und Lieferkosten einzufügen.

Besondere Bedingungen gelten unter anderem für den Versand von Newslettern an Bestandskunden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Expertenteam der Webgalaxie.

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