AVGS Beratung für Existenzgründer jetzt auch online möglich!

27. Jan 2021

Mit einer erfolgversprechenden Geschäftsidee ein eigenes Business aufbauen: Für zahlreiche Arbeitslose sowie für Arbeitnehmer, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, ist dieser Weg eine Option, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. Doch auf dem Weg zum Inhaber bzw. Geschäftsführer der eigenen Firma sind viele Hürden zu überwinden. Bestens gewappnet sind Sie mit einer Beratung durch eine professionelle Unternehmensberatung. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), mit dem Sie sich ein Einzelcoaching zu 100% fördern lassen können. Das Beste: Der AVGS gilt ab sofort auch für das Online-Coaching!

 

AVGS: Erfolgreiche Existenzgründung dank Online-Einzelcoaching

Der Schritt in die Selbstständigkeit mit einer zündenden Geschäftsidee ist eine Option für viele Arbeitslose oder Arbeitnehmer, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wer einen Jobverlust als Chance für einen Neuanfang begreift, kann mit Fleiß, Geduld und Innovationsfreude einen erfolgreichen Start als Existenzgründer hinlegen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit ermöglicht Ihnen die kostenfreie Teilnahme an einem Online-Coaching. Im Rahmen dieses Coachings werden die drängendsten Fragen rund um die Existenzgründung beantwortet. Die Einzelberatung – von der Agentur für Arbeit „Führerschein für Unternehmer“ genannt“ – umfasst 96 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 16 Tagen.

 

Folgende Beratungsmodule werden gefördert:

  • persönliche und fachliche Kompetenz
  • Positionierung und Marketing
  • Fördermittelrecherche und Finanzierung
  • Büroorganisation und Zeitmanagement
  • Personalwesen
  • Buchführung und Steuern
  • kaufmännische Grundkenntnisse und Kalkulation/Businessplan
  • Rechtsform, Datenschutz, AGB, Verträge
  • Krisenbewältigung/Notfallplan
  • Unternehmensnachfolge
  • Absicherung
  • Wie geht’s weiter?

 

 

Wer ist berechtigt, den AVGS zu beantragen?

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können alle Personen beantragen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen und Arbeitslosengeld I oder ALG II (Hartz IV) beziehen. Auch Arbeitnehmer, die unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind, oder als Existenzgründer Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, können den AVGS beantragen.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, da die Erteilung im Ermessen Ihres Sachbearbeiters liegt. Das heißt: Je plausibler Ihre Geschäftsidee und je besser Sie konzeptionell vorbereitet sind, umso glaubhafter und erfolgversprechender sind Ihre Aussichten!

 

Wie und wo wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt?

Der AVGS wird durch die angehenden Existenzgründer bei der Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Jobcenter beantragt. Die Krüger Unternehmensberatung stellt Ihnen den formlosen Antrag zur Verfügung. Nach der Bewilligung erhalten Sie, nach Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, einen AVGS gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III). Die Unterlagen benötigt das Team der Krüger Unternehmensberatung zur weiteren Bearbeitung im Original.

Für Sie als Teilnehmer entstehen weder bei der Antragstellung noch bei der Teilnahme Kosten.

 

Fit für den Weg in die Selbstständigkeit

Mit einem AVGS-geförderten Einzelcoaching sorgt die Krüger Unternehmensberatung dafür, dass Sie am Ende des Coachings fit für den Weg in die Selbstständigkeit sind. Unter anderem wird auf folgende Fragen detailliert eingegangen:

  • Wie tragfähig ist meine Geschäftsidee?
  • In welchem Wettbewerbsumfeld agiere ich?
  • Wie erstelle ich einen Businessplan?
  • Wie erfolgt die Finanzierung?
  • Welche Fördermittel kann ich beantragen?
  • Welche fachlichen und persönlichen Kompetenzen muss ich mitbringen, um mein Projekt zum Erfolg zu führen?
  • Wie organisiere ich eine effiziente Buchführung?

 

Sie haben Fragen zum Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein? Wir beraten Sie gern persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Ihr Team der Krüger Unternehmensberatung

Kontakt

    Was dürfen wir für Sie tun?

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

    Ausgezeichnet.org