„Digital Jetzt“ – Neues Förderprogramm für KMU, Handwerk und Freiberufler

16. Sep 2020

Mit einer digitalen Infrastruktur, Hard- und Software der neuesten Generation und qualifizierten Mitarbeitern im Bereich IT verschaffen sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entscheidende Wettbewerbsvorteile. In der Praxis fehlen jedoch häufig die finanziellen Mittel, um ambitionierte Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Mit dem Mittelstandförderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) an diesem Punkt an. Die Finanzspritze des Bundes soll Firmen und Freiberufler motivieren, in die Digitalisierung zu investieren und Mitarbeiter aus- und weiterzubilden.

Förderfähig: KMU, Handwerksbetriebe und Freiberufler

Die wichtigste Frage in Bezug auf das Förderprogramm „Digital jetzt“ lautet: Wer kann den finanziellen Zuschuss beantragen?
Förderfähig sind kleine und mittelständische Unternehmen mit 3 bis 499 Beschäftigten. Die Förderung erfolgt branchenunabhängig. Das heißt, auch Handwerksbetriebe und Freiberufler können die Mittel des BMWi beantragen und das Geld für Maßnahmen zur Digitalisierung einsetzen. Dazu gehört auch die Qualifizierung von Mitarbeitern, um sie fit zu machen für die kommenden Anforderungen. Dem Antrag für die Fördermittel muss ein detaillierter Digitalisierungsplan beigefügt werden, der unter anderem das Digitalisierungsprojekt und die Art der Qualifizierungsmaßnahmen beschreibt.

„Digital jetzt“: Das wird gefördert:

Das Förderprogramm „Digital jetzt“ setzt sich aus zwei Modulen zusammen.
Modul 1 wird unter der offiziellen Bezeichnung „Investition in digitale Technologien“ geführt und bezieht sich auf die digitale Aufrüstung in Unternehmen. Förderfähig sind Investitionen in digitale Technologien. Konkret bedeutet dies, dass die Anschaffung neuer Hard- und Software, die zur externen Vernetzung genutzt wird, finanziell bezuschusst wird. Dazu zählen unter anderem die Installation von Cloud-Anwendungen, Projekte zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 trägt die Bezeichnung „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ und bezieht sich auf die Weiterbildung von Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien. Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung belegt werden. Wichtig zu wissen: Es besteht keine Wahlpflicht zwischen beiden Modulen. Unternehmen können die Förderung entweder nur für ein Modul oder wahlweise für beide Module beantragen.

Höhe der Förderung

Die Förderung aus dem Programm „Digital jetzt“ ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Förderbetrages orientiert sich an der Größe des Unternehmens und ist bei einem Maximalbetrag von 50.000 Euro gedeckelt. Bis zum 30. Juni 2021 gilt folgende Staffelung:

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: bis zu 50 %
  • Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten: bis zu 45 %
  • Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten: bis zu 40 %

Diese Staffelung gilt Corona-bedingt bis zum 30.06.2021. Ab dem 01.07.2021 verringert sich die prozentuale Förderquote in jeder Kategorie um 10 Prozent. Unter bestimmten Bedingungen profitieren KMU von einer erhöhten Förderquote. Ein Plus von 10 Prozentpunkten erhalten beispielsweise Unternehmen, die in einer strukturschwachen Region ansässig sind.

Beantragung der Fördermittel

Die Antragstellung für die Fördermittel aus dem Programm „Digital jetzt“ erfolgt ausschließlich online. Das Formular finden Unternehmen und Freiberufler auf der Webseite digitaljetzt-portal.de. Bedingung für die Beantragung ist die Vorlage eines sogenannten Digitalisierungsplanes, in dem die Vorhaben und Maßnahmen detailliert beschrieben werden. Der Fokus sollte dabei auf der Aufschlüsselung der gewünschten Synergieeffekte liegen, die sich durch die Digitalisierung zwischen einzelnen IT-Anwendungen und einzelnen Unternehmensbereichen ergeben. Bezüglich der Mitarbeiter-Qualifizierung müssen die Anzahl und die Art der Fortbildungen angegeben werden.

Aufgrund der Vielzahl der Förderanträge ist eine Registrierung bzw. Beantragung ab dem 15.10.2020 wieder möglich. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

Bei allen Fragen rund um das Förderprogramm „Digital Jetzt“ und weitere Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene stehen Ihnen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

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