Markteinführung innovativer Produkte – Finanzielle Förderung in Sachsen

16. Apr 2018

Markteinführung innovativer Produkte
Bis zu 100.000 Förderung für KMU in Sachsen

Innovationen sind in kleineren und mittleren Unternehmen der Wachstumsmotor schlechthin, denn nur mit neuen Produkten und einem kontinuierlichen Ausbau des bestehenden Produktportfolios gelingt KMU, sich dauerhaft am Markt zu behaupten. Dass die Innovationskraft in KMU groß ist, ist kein Zufall. Von der ersten Idee bis zur Herstellung eines Prototyps vergeht dank flacher Hierarchien nur wenig Zeit. Die Schwierigkeiten beginnen in der Regel in der Entwicklungsphase, in der hohe Kosten entstehen. Um das finanzielle Risiko zu reduzieren und innovative Produkte erfolgreich auf Markt zu bringen, unterstützt die Sächsische Aufbaubank (SAB) KMU mit Sitz in Sachsen mit bis zu 100.000 Euro Förderung.

Hohe Entwicklungskosten für innovative Produkte

Gerade in der Entwicklungs- und Startphase verschlingen neue, innovative Produkte hohe Summen. In der Praxis wird die Entwicklung von Neuheiten von zahlreichen Maßnahmen begleitet. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung des Designs, die Herstellung von Prototypen, Funktionstests und vieles mehr. Bevor ein Produkt erfolgreich am Markt platziert werden kann, muss außerdem eine intensive Marktforschung betrieben und Bedarfsanalysen erstellt werden. Auch diese begleitenden Maßnahmen sind kostenintensiv. Haben sämtliche Aktivitäten ein positives Ergebnis erbracht, geht es an die Entwicklung von Marketing- und Vertriebskonzepten.

Unternehmen sehen sich deshalb bereits in der Entwicklungs- und Startphase oft mit einem wachsenden Kostendruck konfrontiert. Das Ergebnis: Ist die Finanzdecke dünn, scheitert die Umsetzung kreativer Produktideen meist schon allein aus Kostengründen. Um dies zu verhindern, hat der Freistaat Sachen ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Markteinführung innovativer Produkte finanziell unterstützt wird.

Finanzielle Zuschüsse des Landes Sachsen

Bundesländer wie der Freistaat Sachsen profitieren enorm von der Innovationskraft kleinerer und mittlerer Unternehmen. Sie sind Aushängeschilder, die den Freistaat über die Landesgrenzen hinaus repräsentieren und für Sachsen als Wirtschaftsstandort werben. Das Land revanchiert sich mit maßgeschneiderten Förderprogrammen wie dem Programm zur „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (MEP)“, bei dem bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, maximal jedoch 100.000 Euro. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) kommen in den Genuss einer finanziellen Förderung, wenn sie neue, innovative Produkte entwickeln. Die Förderungerfolgt dabei in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Förderfähig sind zahlreiche Maßnahmen, die in der Entwicklungsphase Kosten verursachen. Unter anderem können die Gelder für die Entwicklungund Umsetzung von Werbematerialien, die Einstellung eines Marketing- oder Vertriebsassistenten, den Einkauf von Materialien zur Herstellung eines Prototyps oder den Erwerb von Lizenzen oder Zertifizierungen verwendet werden.

Die wichtigste Voraussetzung, um in den Genuss der finanziellen Unterstützung zu kommen, ist der ausreichende Innovationsgehalt des Produktes und die damit verbundene firmeneigene Forschung und Entwicklung. Produkte, die lediglich in Lizenz vertrieben werden, sind nicht förderfähig. Allerdings ist es durchaus möglich, einen Partner mit ins Boot zu holen, der sich an der Entwicklung der Produktneuheit beteiligt. Zwingend vorgeschrieben ist jedoch die Umsetzung innerhalb der sächsischen Landesgrenzen.

Sie haben eine innovative Idee und Fragen zum Förderprogramm MEP? Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung!

 

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