Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer müssen neben den persönlichen auch die betrieblichen Risiken im Auge behalten.
Angehörige dieser Berufsgruppe müssen eine klare Trennung zwischen beiden Bereichen ziehen. Während zur Absicherung der privaten Risiken der Fokus vor allem auf der Haftpflichtversicherung, der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt, hängt die Absicherung im beruflichen Umfeld stark vom jeweiligen Geschäftsfeld ab.
Absicherung persönlicher Risiken
Mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ändern sich die Anforderungen für eine Absicherung gegen private und geschäftliche Risiken. Nachfolgend erfahren Sie, welche Versicherungen im persönlichen Bereich unverzichtbar sind.
Krankenversicherung
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Wer sich für einen freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entschieden hat, kann jederzeit zu einem Anbieter einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Umgekehrt gestaltet sich ein Wechsel schwierig. Während sich die Beiträge in der GKV nach der Höhe des Einkommens richten, dient für die PKV eine andere Bemessungsgrundlage. Die Höhe des monatlichen Beitrags errechnet sich aus dem gewünschten Leistungsumfang, dem Alter des Versicherten und eventuell vorhandenen Vorerkrankungen. Zur Absicherung gegen einen Verdienstausfall bei Krankheit eignet sich eine Krankentagegeldversicherung.
Privathaftpflicht
Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler gehört die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Mit dieser Police sind Sie gegen Schäden versichert, die Sie anderen Personen zufügen. In diesem Segment gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto geringer das finanzielle Risiko. Die Privathaftpflichtversicherung ist vergleichsweise günstig und bereits für einen Jahresbeitrag von unter 50 Euro erhältlich.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung
Eine schwerwiegende Krankheit, die mit einem längeren Ausfall der Arbeitskraft verbunden ist, kann für Selbstständige unter Umständen das berufliche Ende bedeuten. Zur Absicherung gegen dieses Risiko eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Angehörige dieser Berufsgruppe praktisch zur Grundausstattung gehört. Insbesondere junge Gründer profitieren von niedrigen Beiträgen. Als berufsunfähig gelten Sie, wenn ein Arzt Sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 % arbeitsunfähig einstuft. Als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich für Existenzgründer die Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist erforderlich, wenn Sie als Selbstständiger nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sind.
Absicherung im betrieblichen Bereich
Die Absicherung im betrieblichen Bereich hängt stark vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Jeder Existenzgründer sollte bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine gründliche Risikoanalyse vornehmen, um Risiken auf ein Minimum zu beschränken.
Betriebliche Haftpflichtversicherungen
Jeder Selbstständige haftet für Schäden, die aus der Tätigkeit heraus anderen Personen zugefügt werden. Zwar ist ein Ausschluss der Verantwortungsübernahme durch den Abschluss von Verträgen und die AGBs teilweise möglich, doch gänzlich abstellen lässt sich das Risiko nicht. Die Betriebshaftpflicht ist für Selbstständige aus diesem Grund genauso wichtig wie die Privathaftpflicht. In Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsmodell bietet die Berufs-, Produkt- oder Vermögensschadenhaftpflicht einen wirksamen Schutz gegen finanzielle Forderungen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist in einigen Berufen sogar vorgeschrieben. Insbesondere Akademiker, die eine Karriere als selbstständiger Arzt, Ingenieur, Anwalt oder Architekt anstreben, sollten sich in dieser Hinsicht juristisch beraten lassen.
Rechtschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachten, wenn sich aus der selbstständigen Tätigkeit juristische Streitigkeiten ergeben. Ob diese Versicherung bereits bei der Existenzgründung abgeschlossen wird, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sollten Sie bei der Auswahl der einzelnen Vertragsbestandteile mit großer Sorgfalt vorgehen.
Spezielle betriebliche Versicherungen für Selbstständige
Eine spezielle betriebliche Versicherung für Selbstständige ist die Warenkreditversicherung. Sie ist wichtig, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das Waren und Güter vorfinanziert. Die Versicherung springt ein, wenn ein Auftraggeber die an ihn gestellten Forderungen nicht mehr begleichen kann. Auch die Maschinenversicherung zählt zu den Spezialversicherungen. Sie kommt für Schäden auf, die durch eine unsachgemäße Bedienung eines Gerätes oder den Ausfall einer Maschine verursacht werden. Für Selbstständige, die auf Betriebsmittel wie Maschinen, Computer, Büroeinrichtungen oder sonstige Geräte angewiesen sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung. Bei einem Schaden an der Einrichtung, etwa durch einen Brand, erstattet die Versicherung in der Regel den Neuwert, was eine zügige Neuanschaffung ermöglicht.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz in der Selbstständige? Wir beraten Sie gern persönlich.
Ihr Team der Krüger Unternehmensberatung