Das Internet ist ein Medium, das allen Menschen frei zugänglich ist. Unter den Nutzern befindet sich eine große Anzahl von Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Um diesen Menschen den uneingeschränkten Zugang zu den Inhalten von Webseiten zu ermöglichen, können diese barrierefrei gestaltet werden.
Barrierefreiheit von Webseiten: Was bedeutet das?
Die Barrierefreiheit von Webseiten rückt in der Gegenwart vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit. Eine Webseite gilt dann als barrierefrei, wenn sie allen Menschen den uneingeschränkten Zugang zu allen enthaltenen Informationen ermöglicht. Zur Verdeutlichung einige praxisbezogene Beispiele:
Sehbehinderte Menschen können Texte, Bilder und Formulare nur schwer erkennen, wenn der Kontrast zum Hintergrund unzureichend ist.
Schwerhörige Menschen und Gehörlose haben Schwierigkeiten, Videos zu folgen, solange keine Untertitel eingeblendet werden.
Blinde Personen sind nicht in der Lage, die Inhalte einer Webseite zu erfassen, wenn Formulare und Bilder nicht mündlich beschrieben werden und Texte nicht vorgelesen werden
Menschen mit eingeschränkten motorischen Fähigkeiten können Buttons und andere Bedienelemente nicht nutzen, wenn nicht alternative Steuerungselemente, wie z. B. die Sprachsteuerung, angeboten werden
Die Bedeutung der Barrierefreiheit im Internet wird durch eine EU-Richtlinie betont, die seit September 2020 in Kraft getreten ist und für die Internetauftritte öffentlicher Stellen Barrierefreiheit vorschreibt. Der Grund: Zahlreiche Angebote von Bund, Ländern und Gemeinden sind mittlerweile nahezu ausschließlich online verfügbar.
Aktueller Stand der Technik
Zahlreiche Lösungen, die zur Barrierefreiheit einer Webseite beitragen, werden bereits durch browserinterne oder externe Programme realisiert. Jeder Browser bietet die Möglichkeit des Zoomens und damit das zielgenaue Vergrößern bestimmter Ausschnitte einer Webseite. Auch Bildschirmlupen, die den gleichen Effekt erzielen, werden in der Praxis bereits genutzt. Ein wichtiges Tool, das für Menschen mit Sehbehinderung entwickelt wurde, ist der Screenreader. Die wörtliche deutsche Übersetzung lautet „Bildschirmvorleser“. Gemeint ist eine Software, die in der Lage ist, einen auf der Webseite vorhandenen Text dem Nutzer vorzulesen.
So wird Ihre Webseite barrierefrei
Sie können Ihre Webseite barrierefrei machen, wenn Sie einige Kriterien beachten. Um Texte gut lesbar zu machen und optimal zu visualisieren, sollte zwischen Hintergrund- und Schriftfarbe ein ausreichend großer Kontrast bestehen. Darüber hinaus sollte die weit verbreitete Rot-Grün-Sehschwäche beachtet werden. Eine weitere Stellschraube ist eine leicht verständliche Sprache bei den Texten, die von allen Nutzern verstanden wird.
Um blinden Menschen und Menschen mit Sehschwäche Zugang zu Ihren Inhalten zu ermöglichen, integrieren Sie eine Vorleseanwendung (Screenreader) in die Webseite. Sollten Sie den Nutzern Formulare zur Verfügung stellen, sollten diese barrierefrei sein. Besonders wichtig sind diese für Online-Shops, da ansonsten verschiedene Personengruppen gar nicht auf die Angebote zugreifen können.
Wichtig ist auch, dass die Bedienflächen für die mobile Nutzung optimiert sind. Zu kleine Buttons und Linkfelder können sonst bei der Bedienung mit dem Finger auf dem Touchscreen eines Smartphones Probleme verursachen.
Entwicklungsbedarf bei Sprachsteuerung
In der Zukunft werden die Spracherkennung und -steuerung von Webseiten eine wichtige Rolle spielen. In diesem Segment besteht aktuell noch Entwicklungsbedarf, um die direkte Interaktion zwischen Nutzer und Webseite über auditive Signale zu vervollständigen. Ziel sollte es sein, neue Techniken direkt in den Browser zu implementieren, um externe Tools weitestgehend überflüssig zu machen. Standardisierte Lösungen sind bislang noch nicht vorhanden, was belegt, dass die Technik noch nicht ausgereift ist, um sie großflächig in der Praxis einzusetzen.
Für eine barrierefreie oder barrierearme Gestaltung Ihrer Website steht Ihnen das Team der Webgalaxie gern beratend zur Seite.