Cookies sind ein fester Bestandteil des Internets. Die kleinen Textdateien werden auf PCs oder Smartphones gespeichert, um nachverfolgen zu können, welche Webseiten ein Nutzer aufgerufen hat. Jeder Internet-User kennt die mehr oder minder großen Banner, die nach jedem Aufrufen einer Webseite erscheinen und über den Einsatz von Cookies informieren.
Diese Banner müssen zwingend die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, ansonsten können die Seitenbetreiber abgemahnt werden. Bis vor wenigen Jahren sorgte die Koexistenz von nationalen und europäischen Vorschriften für viel Verwirrung. Wir klären über die aktuelle Rechtslage auf und gehen auf ein neues Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz ein.
Rechtslage bis 2017
Bis zum Jahr 2017 war es in Deutschland üblich, technisch nicht unbedingt notwendige Cookies ohne vorherige Einwilligung des Nutzers auf seinem Endgerät zu speichern. Diese Praxis stand jedoch im Widerspruch zu einer europäischen Richtlinie, die vorsah, dass der Nutzer aktiv in die Cookie-Speicherung einwilligt. Dieser Vorgang wird als Opt-In-Pflicht bezeichnet, die in Deutschland allerdings nicht angewendet wurde. Stattdessen praktizierte man hierzulande das sogenannte Opt-Out-Verfahren, bei der ein Nutzer der Speicherung von Cookies aktiv widersprechen muss.
Urteile der obersten Gerichtshöfe
Im Jahr 2017 fällte der Europäische Gerichtshof ein richtungsweisendes Urteil bezüglich der Cookie-Speicherung, mit dem einer europäischen Richtlinie der rechtliche Rahmen gegeben wurde. Der EuGH entschied, dass das in Deutschland praktizierte Opt-Out-Verfahren nicht ausreicht, sondern dass Nutzer der Cookie-Speicherung aktiv zustimmen müssen.
Der Bundesgerichtshof schloss sich dem Urteil an und entschied, dass für die Versendung von Cookies eine aktive Zustimmung der Nutzer erforderlich sein muss. Lediglich eine Ausnahme ließ der EuGH zu. Cookies, die für die Bereitstellung bestimmter Dienste unbedingt erforderlich sind, dürfen weiterhin ohne aktive Zustimmung gespeichert werden. Derartige Dienste sind beispielsweise Cookies zur Authentifizierung, zur Sicherheit oder User-Input-Cookies, die Online-Shops für den Warenkorb benötigen.
Einführung des TTDSG
Am 01.12.2021 tritt ein neues Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft, das die europäische und die deutsche Rechtssprechung zusammenfasst und die bestehende Rechtsunsicherheit beenden soll. Die Urteile der obersten Gerichtshöfe nahmen die deutschen Gesetzgeber zum Anlass, um den Cookie-Einsatz gesetzlich zu regeln. Folgende Punkte werden im TTDSG geregelt:
Ein Endnutzer muss vor der Speicherung von Cookies auf seinem Endgerät informiert worden sein und eingewilligt haben.
Einwilligung und Informationen müssen nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgen
Ausnahmen gibt es nur für zwingend notwendige Cookies und für Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen
Überraschende Änderungen sind mit dem Inkrafttreten des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes nicht verbunden. Neu ist allein der Bußgeldtatbestand. Verstöße gegen das Gesetz können ab dem 01.12.2021 mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
Abmahnung wegen rechtswidriger Cookie-Banner
Bei einer groß angelegten Untersuchung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband wurden zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Rechtsbestimmungen für Cookie-Banner festgestellt. Manche Banner informierten die Seitenbesucher lediglich, dass sie mit dem Surfen auf der Webseite automatisch der Verwendung von Cookies zustimmen, andere besaßen rechtswidrige Voreinstellungen. Zahlreiche Banner waren grafisch so gestaltet, dass sie Nutzer bewusst in die Irre führten und zu Handlungen gegen die eigenen Interessen verleiteten. An die entsprechenden Webseitenbetreiber verschickte die Verbraucherzentrale daraufhin eine Flut an Abmahnungen.
Cookie-Banner rechtssicher gestalten
Die rechtssichere Gestaltung der Cookie-Banner hat für Unternehmen, Online-Shops, Vereine und private Betreiber von Webseiten oberste Priorität, da Verbraucherzentralen und Datenschützer Verstöße gegen die Bestimmungen fest im Visier haben. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Regeln drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder.
Als Internetagentur mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet der rechtssicheren Gestaltung von Webseiten unterstützt Sie die Webgalaxie aus Leipzig gerne beim Aufsetzen und Platzieren gesetzeskonformer Cookie-Banner.